E.on Hanse: Gaskunden gewinnen Berufungsverfahren
Erneut gute Nachrichten für die Gaskunden der E.on Hanse, die vielfach schon seit 2005 die Bezahlung der erheblichen Preiserhöhung des Energieversorgers verweigert haben. Die von E.on Hanse eingelegten Berufungen werden seit Oktober 2010 auch in der 2. Instanz von den Landgerichten Lüneburg, Lübeck, Kiel und Itzehoe zurückgewiesen.
E.on Hanse GmbH hat seit Ende 2008 vermutlich mehr als 1.000 Kunden in Schleswig-Holstein und Hamburg auf Erstattung gekürzter Gasentgelte verklagt. Nahezu alle Klagen wurden in der ersten Instanz abgewiesen, weil die Gerichte die Preisänderungsklauseln in den Verträgen der Gaskunden für unwirksam erklärt haben. Nur in den wenigen Fällen, wo Kunden den Gaspreis unterhalb des Anfangspreises bei Vertragsbeginn gekürzt hatten oder sich zu Lasten von E.on Hanse verrechnet hatten gewann E.on Hanse das Verfahren oder es wurden Vergleiche geschlossen.
In den Verfahren, wo die Landgerichte keine Revision zugelassen haben hat E.on Hanse das Gerichtsverfahren endgültig verloren und muss den verklagten Kunden in der Berufungsinstanz erneut die Anwaltskosten erstatten. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wird E.on Hanse auch die Revisionsverfahren verlieren, da die bisherigen Urteile auf der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes beruhen.