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Rechtlicher Umgang mit Gaspreisklauseln weiter unklar
Eine Entscheidung über die Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW für RWE-Gaskunden im Sondertarif hat der Bundesgerichtshof (BGH) letzte Woche nach Luxemburg vertagt: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll zunächst die Frage klären, wann Preisanpassungsklauseln in Gaslieferverträgen eine ausreichende Rechtsgrundlage bieten, um den Preis zu erhöhen. Das ist in höchstem Maße ärgerlich für die Verbraucher, denn so bleibt noch immer unklar, unter welchen Voraussetzungen sie Geld aus überhöhten Gasrechnungen überhaupt erstattet bekommen.
Außerdem schnappt bis zur endgültigen Klärung die Verjährungsfalle erbarmungslos zu. So müssen beispielsweise jene RWE-Kunden, die noch keine Ansprüche angemeldet und darauf gesetzt haben, dass sie neben den 25 unmittelbar am Verfahren beteiligten Verbrauchern von einer positiven Entscheidung profitieren werden, diese Hoffnung begraben. Bis zu einer endgültigen Entscheidung sind die Ansprüche längst verjährt.
Realistisch können nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW jetzt nur noch Forderungen aus Rechnungen ab 2008 geltend gemacht werden – und dies notfalls gerichtlich bis Ende 2011 -, um die Verjährung zu hemmen. Offen bleibt damit auch die entscheidende Frage, ob Kunden, die Preiserhöhungen nicht widersprochen haben, überhaupt Geld zurück erhalten werden.
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