Rechtlicher Umgang mit Gaspreisklauseln weiter unklar
Außerdem schnappt bis zur endgültigen Klärung die Verjährungsfalle erbarmungslos zu. So müssen beispielsweise jene RWE-Kunden, die noch keine Ansprüche angemeldet und darauf gesetzt haben, dass sie neben den 25 unmittelbar am Verfahren beteiligten Verbrauchern von einer positiven Entscheidung profitieren werden, diese Hoffnung begraben. Bis zu einer endgültigen Entscheidung sind die Ansprüche längst verjährt.
Realistisch können nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW jetzt nur noch Forderungen aus Rechnungen ab 2008 geltend gemacht werden – und dies notfalls gerichtlich bis Ende 2011 -, um die Verjährung zu hemmen. Offen bleibt damit auch die entscheidende Frage, ob Kunden, die Preiserhöhungen nicht widersprochen haben, überhaupt Geld zurück erhalten werden.
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