100%
0%
E.on Hanse: Landgericht Hamburg gibt Gaskunden Recht
Das Landgericht Hamburg hat in zwei am vergangenen Freitag verkündeten Berufungsurteilen die Rechtsauffassung der Amtsgerichte Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Altona bestätigt, wonach eine vom Energieversorger E.on Hanse verwendete Preisanpassungsklausel die Kunden unangemessen benachteiligt und daher unwirksam ist.
Damit hat das Landgerichts die auf diese Klausel gestützten Nachzahlungsforderungen des Energieversorgers gegenüber Kunden zurückgewiesen, die bereits im Jahre 2004 den Gaspreiserhöhungen widersprochen und danach nur gekürzte Beträge an E.on Hanse überwiesen hatten. In den betroffenen Erdgaslieferverträgen hatte sich E.on Hanse das Recht vorbehalten, die Preise „der Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt“ einseitig anzupassen.
Wegen der unterschiedlichen rechtlichen Standpunkte hat das Landgericht Hamburg in beiden Fällen die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, um so eine einheitliche Rechtsprechung in dieser Frage zu gewährleisten. In den Berufungskammern des Landgerichts Hamburg sind noch weit über 400 Parallelverfahren anhängig, in denen E.on Hanse von Kunden Nachzahlungen verlangt.