Energetische Sanierung: KfW-Förderbedingungen vorab prüfen
Die KfW-Bank setzt mit ihren verschiedenen Programmen immer wieder neue Anreize zur energetischen Sanierung. Mitunter werden auch alte Programme, die vorübergehend nicht angeboten wurden, wieder aufgelegt, erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB) und verweist auf das Programm 152 (energieeffiziente Sanierung durch Einzelmaßnahmen), in dem ab 1. März 2011 wieder Mittel beantragt werden können, unter anderem für Einzelmaßnahmen.
Der VPB weist darauf hin, dass in diesem Programm ein Sachverständiger die „Angemessenheit der Maßnahmen" bestätigen muss. Das kann sich lohnen, weil der Sachverständige bei der Gelegenheit auch prüft, ob die Hausbesitzer bei ihrer Sanierung eventuell sogar einen höheren Effizienzhausstandard erreichen können und dafür dann auch bessere Förderkonditionen gelten. Es rentiert sich also, schon während der Planungsphase den Sachverständigen hinzuzuziehen.
Mehr Informationen zu den neu aufgelegten KfW-Programmen finden Sie im Artikel „Neue KfW-Fördergelder zur Heizungsmodernisierung“. Allgemeinere Hinweise zur Modernisierung der Heizungsanlage haben wir im „Special Heizungsmodernisierung“ zusammengetragen.