Keine Gasförderung unter dem Bodensee
Theoretisch auszuschließen sind Erdgasvorräte im Gebiet zum Beispiel von Donau und Bodensee nicht. Ein Unternehmen hat sich beim Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) das bis Frühjahr 2012 geltende Recht gesichert, als einziges sich mit dieser Frage befassen zu können. Wollte das Unternehmen Erkundungsbohrungen vornehmen, müsste es dazu aber ein Genehmigungsverfahren durchlaufen, wozu bislang kein Antrag vorliegt. Erst recht wäre ein noch umfangreicheres Verfahren zu durchlaufen, sofern es um den Abbau solcher im Gestein gefundener Vorräte ginge. Dies teilte der Vorsitzende des Umweltausschusses, der CDU-Abgeordnete Ulrich Müller, im Anschluss an die jüngste Sitzung dieses Gremiums mit.
Wie Müller weiter ausführte, hat sich die SPD-Fraktion im Landtag nach der Sach- und Rechtslage erkundigt. Die Landesregierung habe daraufhin die für Boden und Grundwasser nicht risikofreie Technik des „Fracking“ beschrieben, bei dem mit Wasser, Druck und Chemikalien solche Gasvorkommen aus tieferen Gesteinsschichten gelöst werden sollen. Zugleich habe die Regierung deutlich gemacht, dass die Behörden einen Antrag auf Erkundung zu prüfen hätten und sie sich deshalb nicht vorab rechtlich festlegen könne.