"Kesseltausch-Bonus" unbefristet verlängert
Mit Wirkung zum 15. März 2011 wird die Zahlung des „Kesseltausch-Bonus" aus dem Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) unbefristet fortgesetzt.
Wer gleichzeitig mit der Neuinstallation einer Solarthermie-Anlage zur Heizungsunterstützung einen alten Heizkessel beispielsweise gegen ein Erdgas-Brennwertgerät austauscht, bekommt bis Ende 2011 einen Zuschuss von 600 Euro aus dem MAP. Ab dem 1. Januar 2012 wird der Kesseltausch-Bonus dann auf 500 Euro gesenkt.
Außerdem wird die Basisförderung für Solarkollektoren zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung befristet bis zum 30. Dezember 2011 auf 120 Euro pro Quadratmeter erhöht. Ab 1. Januar 2012 gilt dann wieder der alte Fördersatz von 90 Euro pro Quadratmeter.
So ergibt sich ein beachtlicher Zuschuss vom Staat: Wird beispielsweise eine zwölf Quadratmeter große Solarwärme-Anlage zur Heizungsunterstützung installiert und gleichzeitig der Heizkessel auf Brennwerttechnik erneuert, können Modernisierer bis zum 30. Dezember 2011 insgesamt 2.090 Euro einkalkulieren: 600 Euro Kesseltauschbonus, 1.440 Euro Solarförderung und 50 Euro für die effiziente Solarpumpe.
Zusätzlich können 20 Prozent (maximal 1.200 Euro) der handwerklichen Lohn- und Fahrtkosten direkt von der individuellen Steuerschuld abgezogen werden. Voraussetzung: Auf der Rechnung müssen die Lohn- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein. Die Rechnung darf nicht bar gezahlt und der Abzug muss bei der Jahressteuererklärung gesondert beantragt werden.
Die Fördermittel aus dem MAP müssen innerhalb von sechs Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden.