TelDaFax: Wie sollen sich Kunden verhalten?

Auch die Nordhorner Versorgungsbetriebe (NVB), die Stadtwerke Schüttorf (SWS) und die Versorgungsbetriebe Niedergrafschaft haben jetzt als Netzbetreiber den Lieferanten-Rahmenvertrag für Gas mit der Firma Teldafax Energy gekündigt, wie die "Grafschafter Nachrichten" berichten. Letzte Woche teilte bereits viele andere Netzbetreiber diese Entscheidung mit

Wie sich TelDaFax-Kunden am besten verhalten sollen, hat die Verbraucherzentrale Berlin so zusammengefasst:

Durch die Kündigung des Netznutzungsvertrages ist faktisch auch das Vertragsverhältnis der Kunden mit TelDaFax beendet, auch wenn TelDaxFax dies nicht wahrhaben will oder gegenüber ihren Kunden behaupten sollte, die Kunden würden auch über den 31. März 2011 hinaus mit Gas versorgt.

Verbrauchschätzung von TelDaFax vermeiden

Um eine Verbrauchsschätzung durch TelDaFax zu vermeiden, sollte gleich am 1. April 2011 der Gaszählerstand – am besten im Beisein eines Zeugen – abgelesen und TelDaFax per Einwurfeinschreiben mitgeteilt werden. Aus diesem Zählerstand sollten die Kunden dann in Verbindung mit ihrem Tarif die Summe für das bis 31. März 2011 verbrauchte Gas errechnen und bezahlen. Hierbei gilt: 1 Kubikmeter Gas entspricht 10 kWh.

Kündigen oder nicht?

Kunden, die das Vorausentgelt selbst überwiesen haben, sollten TelDaFax per Einwurfeinschreiben und unter Fristsetzung auffordern, das Guthaben für den Zeitraum ab 1. April 2011 zurückzuzahlen, sicherheitshalber sollte auch die fristlose Kündigung des Versorgungsvertrages erklärt werden. Aber nicht für jeden TelDaFax-Kunden lohnt sich eine Kündigung. Die Verbraucherzentrale NRW je nach vertraglichen Voraussetzungen eine unterschiedliche Vorgehensweise.

Mahnbescheid gegen TelDaFax beantragen

Falls keine Rückzahlung erfolgt – was zu erwarten ist, da TelDaFax nun wirklich knapp bei Kasse zu sein scheint – sollte umgehend ein Mahnbescheid beantragt werden. Das ist ein schneller Weg, die Rückzahlung zu erzwingen, bevor die Insolvenz eingetreten ist. Hier muss aber darauf hingewiesen werden, dass Prozess- und gegebenenfalls Anwaltskosten wohl verloren sind, wenn die Insolvenz eingetreten ist.

Ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids ist übrigens kostenlos hier erhältlich.

Kunden, denen die Vorausentgelte vor weniger als sechs Wochen abgebucht wurden, sollten sofort von ihrem Geldinstitut die Rückbuchung fordern und nur den bis 31. März 2011 verbrauchten Anteil per Überweisung bezahlen.

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