Biogas-Produktion: Gülle weiterhin kein Abfall
Gülle, die als Wirtschaftsdünger im Sinne des Düngegesetzes in Biogasanlagen verwendet wird, soll weiterhin nicht als Abfall eingestuft werden. Darauf haben sich die Bundesministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrauchschutz (BMELV) und Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) nach langwierigen Verhandlungen verständigt.
„Durch eine Einstufung von in Biogasanlagen verwerteter Gülle als Abfall wäre die energetische Verwendung von Gülle in Biogasanlagen eingebrochen, obwohl das Energiekonzept der Bundesregierung auf die verstärkte Nutzung von Reststoffen wie Gülle, setzt“, betont Josef Pellmeyer, Präsident des Fachverbands Biogas. Nach Einschätzung des Fachverbands hätten fast die Hälfte der heute rund 6.000 in Deutschland betriebenen Biogasanlagen ihre Genehmigungen anpassen oder aber mindestens zusätzliche abfall-, wasser- und düngerechtlichen Anforderungen beim Betrieb und Einsatz des aufgewerteten Gärproduktes einhalten müssen.
Derzeit werden erst etwa 15 Prozent der deutschlandweit anfallenden Gülle in Biogasanlagen energetisch verwertet. Mit der energetischen Nutzung von 80 Prozent der in Deutschland anfallenden Rinder- und Schweinegülle in Biogasanlagen können knapp 10 Milliarden Kilowattstunden (kWh) Strom erzeugt und zusätzlich – allein durch die vermiedenen Methanemissionen aus den Güllelagerbehältern – 6,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr eingespart werden.