Nord Stream: Klage hat keine Auswirkung auf Trassenverlegung
Die Klage der Swinemünder Hafengesellschaft gegen den Bau der deutsch-russischen Ostseepipeline Nord Stream wird nach Ansicht des Betreiberkonsortiums keine Auswirkungen auf die Trassenverlegung haben. Die von der polnischen Seite beim Verwaltungsgericht Hamburg eingereichte Klage sei bislang noch nicht begründet worden und habe auch keine aufschiebende Wirkung, sagte der für das Genehmigungsverfahren zuständige Nord Stream-Direktor Dirk von Ameln am Donnerstag in Zug (Schweiz).
Die Hafengesellschaft fordert, dass die Leitung im Kreuzungsbereich der Nordansteuerung von Swinemünde und Stettin zusätzlich auf einer Länge von 2,8 Seemeilen eingegraben wird, damit künftig Schiffe mit einem Tiefgang von 15 Metern die beiden Häfen anlaufen können. Die Trassenverlegung ist bislang so konzipiert, dass wie bisher Schiffe mit einem maximalen Tiefgang von 13,50 Metern die Pipeline kreuzen können.
Bei dem Streit geht es vor allem darum, dass Polen sich die Option für eine spätere Vertiefung der Hafenansteuerung auf 15,50 Meter erhalten will, um größeren Gastankern den Zugang zu einem neuen Gasterminal zu ermöglichen. Für ein solches Vorhaben wären aber auch gewaltige Baggerungen in Meeresschutzgebieten und zum Teil auch in der deutschen Außenwirtschaftszone erforderlich, weil die natürliche Wassertiefe dort lediglich 12 bis 14 Meter betrage, sagte von Ameln. „Dafür gibt es derzeit aber keinerlei konkreten Planungen, so dass wir auch gar keinen Handlungsspielraum für eine tiefere Verlegung haben“, sagte der Planungschef.
Anhängig ist derzeit beim Oberverwaltungsgericht Greifswald auch noch eine Klage der Bundeswehr gegen die Baugenehmigung durch das Bergamt Stralsund. Dabei geht es darum, dass die Gastrasse vor der deutschen Küste ein Übungsschießgebiet quert und die Bundeswehr von Nord Stream eine Haftungsfreistellungserklärung für den Fall etwaiger Beschädigungen verlangt.
(dapd.djn/som/pon /4)