Neue EU-Energiesteuer-Richtlinie: Chance für Erdgasfahrzeuge
Die Europäische Kommission will mit einer Revision der Richtlinie die Energiebesteuerung künftig stärker am Kohlendioxidausstoß ausrichten und dafür einheitliche Mindeststeuersätze einführen. Im Verkehrssektor ermögliche die Kommission eine Steuerermäßigung für Erdgas als Kraftstoff bis ins Jahr 2023.
Damit setze die Europäische Kommission ein richtiges und wichtiges Signal an die deutsche Politik, die steuerliche Ermäßigung von Erdgas als Kraftstoff in Deutschland über das Jahr 2018 hinaus zu verlängern, so Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
„Der Einsatz von Erdgas als Kraftstoff ist eine umweltschonende und kostengünstige Alternative. Im Vergleich zu üblichen Benzinmotoren verursachen erdgasbetriebene Fahrzeuge rund 25 Prozent weniger CO2-Emissionen. Die Emission von Feinstaub und gesundheitsschädlichem Stickoxid wird fast vollständig vermieden", betonte Müller.
„Die Einführung einer EU-weit harmonisierten Kohlendioxid-Steuer, die für nicht vom Emissionshandel erfasste Bereiche gilt, ist grundsätzlich ein gangbarer Weg, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Es darf durch die Revision der Energiesteuerrichtlinie allerdings nicht zu Wettbewerbsverzerrungen auf den Energiemärkten kommen", erläuterte Müller weiter.