EEG-Novelle: Fachverband Biogas fordert Nachbesserungen
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) enthält nach Ansicht des Fachverbands Biogas durchaus sinnvolle Verbesserungsvorschläge, bedarf allerdings im Detail noch dringender Überarbeitung.
Positiv ist laut Fachverband Biogas unter anderem die Fortführung der bewährten Vergütungsdifferenzierung nach Anlagengrößen und nach unterschiedlichen Einsatzstoffen. Sehr kritisch beurteilt der Fachverband Biogas dagegen die empfohlene Halbierung des Güllebonus für Altanlagen. „Dieser Vorschlag gefährdet nicht nur all jene Betreiber, die in den vergangenen zwei Jahren Investitionen getätigt haben, um den Güllebonus in Anspruch nehmen zu können“, warnt Dr. Claudius da Costa Gomez, Geschäftsführer des Fachverbands Biogas.
Grundsätzlich erkennt der Fachverband Biogas in dem vorliegenden Gesetzentwurf eine maßgebliche Bevorteilung von Großanlagen gegenüber standortangepassten kleineren und mittleren Anlagen. Deshalb erwecke der Gesetzesentwurf den Eindruck, dass die Bundesregierung die erneuerbaren Energien in Zukunft in den Händen der großen Energieversorger sehen will.