Eon Avacon: „Erdgas-Classic“-Preiserhöhungen unwirksam
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat Gaspreiserhöhungen auf Grundlage des Tarifes „Erdgas Classic“ des Energieversorgers Eon Avacon für unwirksam erklärt. Dem Gericht zufolge benachteiligt eine Vertragsklausel im „Erdgas Classic“-Tarif von Eon Avacon, die bei nachhaltiger Preisänderung im Heizölmarkt entsprechende Anpassungen des Gaspreises ankündigt, die Verbraucher „unzumutbar“.
Der Kartellsenat des OLG bestätigte am Donnerstag ein Urteil des Landgerichts Hannover, das die Gaspreiserhöhungen bereits in erster Instanz als unwirksam eingestuft hatte.
Wegen Erhöhungen ihrer Gaspreise auf Grundlage des Tarifs „Erdgas Classic“ hatten 60 Kunden aus dem östlichen Niedersachsen gegen den Versorger Eon Avacon geklagt. Die Preisanpassungsklausel, mit der Eon Avacon in den Jahren 2004 bis 2008 die beklagten Erhöhungen begründete, verschob nach Auffassung des OLG jedoch „das vertragliche Gleichgewicht zwischen Gasversorger und Kunden unzumutbar“.
Die Klausel im „Erdgas Classic“-Tarif von Eon Avacon knüpfe das Recht auf Preiserhöhung ausschließlich an die Entwicklung im Heizölmarkt, ohne eine Kompensation durch Kostensenkungen in anderen Bereichen vorzusehen, bemängelten die Celler Richter. Zudem enthalte sie nur ein Recht zur Preiserhöhung, aber keine Pflicht zur Preissenkung bei nachgebenden Gasbezugskosten. Eine Revision seitens Eon Avacon gegen sein Urteil ließ das Oberlandesgericht nicht zu.
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