Energetische Sanierungen „auf Kosten“ der Mieter?
„Mit dem Abbau von Mieterrechten wird für den Klimaschutz und die Energieeffizienz nichts gewonnen“, sagte Rips. Er forderte eine ausreichende öffentliche Förderung und eine gerechte Kostenaufteilung zwischen Staat, Vermietern und Mietern. Nach Darstellung des Verbands soll nach der Novelle das Recht auf Mietminderung bei energetischer Sanierung und Modernisierung für drei Monate ausgesetzt werden.
Das bedeute: „Kommt es im Zuge der Sanierungsarbeiten zu einem Ausfall von Heizung und Warmwasser, ist das Haus komplett eingerüstet, gibt es keine Lüftungsmöglichkeiten mehr und leben Mieter wochenlang mit Dreck und Lärm auf einer Großbaustellen, müssen sie künftig trotzdem die volle Miete zu 100 Prozent zahlen.“ Dies sei einmalig im Zivilrecht. Rips bezweifelt auch, dass mögliche Mietminderungen eine Investitionsentscheidung für eine energetische Sanierung eines Hauseigentümers überhaupt beeinflussen.
Zudem zielt das Gesetz dem Mieterbund zufolge nicht darauf ab, dass eine energetische Sanierung die Heizkosten des Mieters verringere. Vielmehr müssten sie Investitionen etwa in neue Heizungsanlagen „dulden und über Mieterhöhungen zahlen“.
Schließlich kritisierte Rips, dass in der Mietrechtsnovelle im Bezug auf die energetische Sanierung an der Regelung festgehalten wird, dass elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden dürfen. Das heiße für den Mieter: „Je teurer die Modernisierung ausfällt, desto höher steigt die Miete.“ Stattdessen schlägt der Mieterbund vor, die Elf-Prozent-Regelung abzuschaffen und die Mieterhöhung von der Effizienz der Modernisierung und dem Grad der Energieeinsparung bei der energetischen Sanierung abhängig zu machen.
(dapd/bv/kos /4)