Biogasrat: EEG-Entwurf verfehlt Ziele
35 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien ist das erklärte Ziel der Bundesregierung bis zum Jahr 2020. Zentrales Instrument hierfür ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das im Zuge der Energiewende innerhalb weniger Wochen von den Mitgliedern des Bundestages „runderneuert" werden soll. Der Referentenentwurf liegt nunmehr vor und die Biogasbranche ist entsetzt, da insbesondere Biogas von den Plänen hart getroffen wird.
Reinhard Schultz, Geschäftsführer des Biogasrats, kritisiert den Entwurf deshalb scharf: „Ein bürokratisches Ungetüm mit unrealistischen Vorgaben und viel zu niedrigen Fördersätzen. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird die Bundesregierung ihre eigenen Ziele weit verfehlen. Das gilt für die Direktverstromung genauso wie für die dezentrale Biomethanverstromung.“
Schultz zeigt sich jedoch zuversichtlich, dass am Ende des Gesetzgebungsverfahrens ein Gesetz zur Förderung der erneuerbaren Energien stehen wird, mit dem die Ziele der Bundesregierung auch tatsächlich realisiert werden. Wie eine effiziente und marktnahe Förderung im EEG 2012 erreicht werden kann, darüber will der Biogasrat am 26. Mai 2011 im Rahmen einer großen Fachkonferenz in Berlin mit Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft diskutieren.