NABU: Kosten von Gebäudesanierungen müssen fair verteilt werden
„Bei Investitionen, die beim Mieter zu keinen Ersparnissen durch gesunkene Heizkosten führen, dürfen die Kosten vom Vermieter nicht einfach durchgereicht werden", fordert der NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Dazu gehören seiner Meinung nach beispielsweise Sanierungen, bei denen der Hausbesitzer lediglich auf Fernwärme umstellt, oder eine ergänzende Solarthermieanlage installiert.
Bei der geplanten Änderung des Mietrechts will die Bundesregierung zulassen, dass Vermieter künftig sogar Kosten für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage zur Einspeisung von Solarstrom auf die Mieter umlegen können. Diese Investition rechnet sich aber für den Vermieter bereits vollständig durch die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz garantierten Vergütungszahlungen. „Der Mieter hat nichts davon und sollte daher auch nicht dafür zahlen müssen", so Miller