Gaspreiserhöhung: Teilerfolg für EWE vor Gericht

In der juristischen Auseinandersetzung um Gaspreiserhöhungen hat der Energieversorger EWE vor dem Landgericht Oldenburg einen Teilerfolg errungen.

Der 5. Zivilsenat war in der Verhandlung am Mittwoch zwar der Auffassung, dass die monierten Gaspreiserhöhungen unwirksam waren. Als Berechnungsgrundlage für die Rückzahlungen setzte das Gericht aber einen Preis von 4,51 beziehungsweise 4,21 Cent pro Kilowattstunde fest.

Die klagenden Kunden, fünf Landwirte, hatten moniert, dass bereits alle Gaspreiserhöhungen über 4,11 Cent pro Kilowattstunde unwirksam gewesen seien. Ausgangspunkt der Klagewelle war ein Urteil des Bundesgerichtshofs im Juli 2010, worin die EWE-Gaspreiserhöhungen ab 2007 für ungültig erklärt worden waren.

Auf Gaspreiserhöhungen am besten mit einem Wechsel des Gasanbieters reagieren 

Um juristischen Streitigkeiten mit ihrem Gasversorger zukünftig aus dem Weg zu gehen und außerdem bares Geld zu sparen, sollten sie einfach zu dem günstigsten Gasanbieter ihrer Region wechseln, sobald ihr Gasversorger Gaspreiserhöhungen ankündigt. Mit dem Gastipp.de-Tarifrechner können Sie schnell und sicher den günstigsten Gasanbieter ihrer Region finden.
(dapd/wem/mwa /1/Gastipp.de) 

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