Gaspreiserhöhung: Teilerfolg für EWE vor Gericht
Der 5. Zivilsenat war in der Verhandlung am Mittwoch zwar der Auffassung, dass die monierten Gaspreiserhöhungen unwirksam waren. Als Berechnungsgrundlage für die Rückzahlungen setzte das Gericht aber einen Preis von 4,51 beziehungsweise 4,21 Cent pro Kilowattstunde fest.
Die klagenden Kunden, fünf Landwirte, hatten moniert, dass bereits alle Gaspreiserhöhungen über 4,11 Cent pro Kilowattstunde unwirksam gewesen seien. Ausgangspunkt der Klagewelle war ein Urteil des Bundesgerichtshofs im Juli 2010, worin die EWE-Gaspreiserhöhungen ab 2007 für ungültig erklärt worden waren.
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(dapd/wem/mwa /1/Gastipp.de)