Biogasrat moniert Datengrundlage für Biogas-Förderung

24.06.2011 von

Der Biogasrat wirft dem Hauptgutachter des Bundesumweltministers für die Biogaspolitik, dem Leipziger Deutschen Biomasseforschungszentrum (DBFZ), das wesentliche Inhalte des Erfahrungsberichts zum Erneuerbaren Energie-Gesetz (EEG) verfasst „schluderigen Umgang mit den wichtigsten Basisdaten vor.

„Wichtige Daten, wie die durchschnittlichen Investitionskosten, die Kosten für die Einsatzstoffe und selbst der erzielbare Preis für Biomethan sind schlicht und einfach falsch", kritisiert der Geschäftsführer des Biogasrats, Reinhard Schultz. Der Biogasrat, der gemeinsam mit Prof. Dr. Christoph Weber von der Universität Duisburg-Essen ein eigenes Gutachten zur Förderung von Biogas und Biomethan verfasst hat, ist zu ganz anderen Ergebnissen gekommen, als die Bundesregierung.

Seit einer Woche liegt außerdem der erste Biogas-Monitoringbericht der Bundesnetzagentur vor, der ebenfalls belegt, dass die Basisdaten, die dem EEG-Entwurf zugrundeliegen, überwiegend falsch und die vorgeschlagenen Vergütungssätze viel zu niedrig sind.

Der Vergleich zwischen den Annahmen des DBFZ, des Biogasrat und dem Monitoringbericht der Bundesnetzagentur zeigen wesentliche Unterschiede für die Vor-Ort-Verstromung in den Investitionskosten, der Kapitalverzinsung und den Annahmen für verkaufte Wärmemenge und deren Erlöse.

So liegen die Investitionskosten bei einer Vor-Ort-Verstromung von Biogas beim Biogasrat und bei der Bundesnetzagentur um etwa 15 Prozent über den Annahmen des DBFZ. Für den Bereich der Einspeisung von Biomethan ins Erdgasnetz und dessen Verstromung liegen die Investitionskosten und die Brennstoffkosten beim DBFZ sogar jeweils 20 Prozent unter den Berechnungen des Biogasrats und den ermittelten Durchschnittswerten der Bundesnetzagentur. 

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