Eon Hanse: Sammelklage der Verbraucherzentrale verschoben
In der Sammelzahlungsklage der Verbraucherzentrale Hamburg gegen Eon Hanse, an dem sich 55 Verbraucher, die die verlangten Preiserhöhungen unter Vorbehalt gezahlt hatten, beteiligt hatten, hat das Landgericht Hamburg den Termin zur mündlichen Verhandlung jetzt auf Mittwoch, den 29. Juni 2011, verschoben.
Die öffentliche Sitzung findet um 13.00 Uhr im Sitzungssaal A 227 in der 2. Etage des Ziviljustizgebäudes am Sievekingplatz 1 (U Messehallen) statt.
Die Sammelklage ist auf Zahlung von 86.968 Euro aus Forderungen von 55 Kunden gerichtet, die ihre Erstattungsansprüche an die Verbraucherzentrale abgetreten haben. Es handelt sich um Kunden, die zwar die verlangten Preise bezahlt haben, aber nach Widerspruch unter Vorbehalt. Die 55 Kunden stehen für rund 50.000 Verbraucher, die ebenso gehandelt haben.
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Die Verbraucherzentrale Hamburg hält die seit Herbst 2004 verkündeten erhöhten Gaspreise von Eon Hanse für unbillig und unbegründet. Verbraucher können sich wehren und die Zahlung der erhöhten Gaspreise verweigern. Das geht auch unabhängig von einer Gaspreiserhöhung, also auch jetzt noch.
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