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Baugewerbe fordert steuerliche Förderung von "Ersatzneubau"

Energetische Gebäudesanierung: Baugewerbe will steuerliche Förderung von ErsatzneubauNeben der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Einzelmaßnahmen forderte das deutsche Baugewerbe heute anlässlich der Öffentlichen Anhörungen durch den Wirtschafts- und Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, dass der Ersatzneubau gleichberechtigt in das Förderinstrumentarium der energetischen Gebäudesanierung miteinbezogen werden sollte.

Dies sei zwingend notwendig, da bei einer Vielzahl von Wohngebäuden eine energetische Sanierung wirtschaftlich nicht möglich sei. „Daher macht es Sinn solche Gebäude abzureißen und an gleicher Stelle energieeffizient neu zu errichten", erläuterte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Felix Pakleppa.

„Es muss gesetzlich eindeutig geregelt werden, dass alle Maßnahmen als förderfähig gelten, die innerhalb eines festgelegten Zeitraumes dazu beitragen, das geforderte energetische Niveau zu erreichen und die bisher bereits in den KfW-Programmen zur CO2-Gebäudesanierung gefördert worden sind. Der Hauseigentümer soll selbst entscheiden, in welcher zeitlichen Reihenfolge er welche Sanierungsmaßnahmen durchführt oder ob er einmalig vollständig saniert", so Pakleppa weiter.

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Zudem sprach sich der ZDB dafür aus, das Gesetz zeitnah in Kraft treten zu lassen, damit die Steuerpflichtigen die klimaförderlichen Sanierungsmaßnahmen nicht hinausschieben und die in diesem Jahr begonnenen energetischen Sanierungsmaßnahmen zu begünstigen. 

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