Erdgasleitung darf in Niedersachsen nicht wie geplant gebaut werden
Die bereits in Bau befindliche Erdgasleitung darf dort nicht wie geplant verlegt werden, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg am Donnerstag mitteilte. Moniert wurden unter anderem unzureichende Sicherheitsabstände beim Bau der Erdgasleitung. Das verantwortliche Unternehmen Eon Ruhrgas will die Beschlüsse nun prüfen.
Der 7. Senat des OVG gab in einem Eilverfahren den Anträgen der Gemeinde Stelle (Landkreis Harburg) und einzelner Anwohner statt, die gegen den Verlauf der Erdgasleitung geklagt hatten. Dort soll die Erdgasleitung über das Gelände einer Grundschule und eines Sportplatzes verlaufen. Der Abstand der Erdgasleitung zu Wohnhäusern beträgt nach bisheriger Planung teilweise nur 30 bis 50 Meter.
Suche nach neuer Trasse birgt Risiken
Zudem seien neuere Erkenntnisse zu den Risiken des Gastransports in Pipelines nicht hinreichend ausgewertet worden. Zwar gelte diese Transportart als sicher, Unfälle mit häufig verheerenden Folgen kämen aber doch immer wieder vor, erklärte das Gericht. Hinzu komme, dass alternative Streckenverläufe der Erdgasleitungnur unzureichend geprüft worden seien. Nun liegt es den Angaben zufolge in den Händen des Landesamts und der Eon Ruhrgas, die für das betroffene Teilstück der Erdgasleitung verantwortlich ist, eine andere Trassenführung für die Erdgasleitung zu finden.
Das könnte sich als schwierig erweisen, hatte sich der Konzern doch in Verhandlungen mit Grundstückseignern vor Baubeginn nicht einigen können. Erst dadurch war es zu dem Rechtsstreit über die Erdgasleitung gekommen. Ein Konzern-Sprecher sagte, die Inhalte der Beschlüsse würden geprüft. Welche Auswirkung das auf den Bau der Erdgasleitung habe, könne er noch nicht sagen. „Es kann sein, dass wir umplanen müssen“, sagte der Sprecher. Neben Eon Ruhrgas sind Wingas und der niederländische Gasnetzbetreiber Gasunie an der Erdgasleitung beteiligt.
(dapd/wem/mwa /1)