Gasnetz: Neues Regelwerk soll Zugang verbessern
In Deutschland hat sich der Wettbewerb auf dem Gasmarkt in den vergangenen Jahren erheblich intensiviert. Eine wesentliche Grundlage hierfür ist die Kooperationsvereinbarung. Im Durchschnitt können die Haushaltskunden in Deutschland unter 37 Gas-Anbietern je Postleitzahl auswählen. „Damit gehört Deutschland zu den wettbewerbsintensiven Gasmärkten in der Europäischen Union. Im Gegensatz dazu greift in vielen anderen europäischen Ländern der Staat bei der Festsetzung der Energiepreise direkt ein", erklärten die Verbände.
Gesetzliche Grundlagen der Kooperationsvereinbarung sind das Energiewirtschaftsgesetz, die novellierte Gasnetz-zugangsverordnung vom 3. September 2010 und die Festlegung der Bundesnetzagentur in Sachen Kapazitätsregelungen und Auktionsverfahren im Gassektor vom 24. Februar 2011. Die neue Fassung der Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung des Netzzugangs tritt zum 1. Oktober 2011 für alle Vertragspartner in Kraft. Die Einhaltung dieses Termins entspricht den Vorgaben der Gasnetzzugangsverordnung.