bne kritisiert neue Kooperationsvereinbarung der Gasnetzbetreiber
Nachdem die Betreiber von Gasnetzen letzte Woche eine neue Kooperationsvereinbarung beschlossen haben, kritisiert der Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) den damit verbundenen Eingriff in die Rechte von Netznutzern und neuen Anbietern und fordert gleichberechtigte Mitsprache.
In der sogenannten Kooperationsvereinbarung (KoV) bestimmen die 700 deutschen Gasnetzbetreiber noch immer mehr oder weniger unkontrolliert selbst die Regeln ihrer Zusammenarbeit – und schaffen damit de facto ein Regelwerk mit den wichtigen Details, die nicht durch Gesetze, Verordnungen oder Festlegungen der Bundesnetzagentur vorgegeben sind. Und nicht nur das: Nach Ansicht des bne bestimmen sie dort auch die Regeln der Zusammenarbeit in Bezug auf die Nutzer des Netzes. Das widerspricht nicht nur eindeutig den Vorschriften der Gasnetzzugangsverordnung, sondern auch den grundlegenden demokratischen Spielregeln.
„Zwar konnten wir in dieser Runde der Kooperationsvereinbarung das Schlimmste gerade noch verhindern“, so bne-Geschäftsführer Robert Busch. Von einer gleichberechtigten Mitsprache sei man trotz zahlreicher Gesprächsrunden zur KoV IV allerdings meilenweit entfernt. „Den Vorstoß der Bundesregierung, den unabhängigen Netznutzern endlich ein Verfahren auf Augenhöhe mit dem Netzmonopol zuzusichern, begrüßen wir daher ausdrücklich“, betont Busch.