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Gaspreiserhöhungen: enercity fordert einbehaltene Beträge zurück

enercity fordert einbehaltene Beträge zurückVerbraucher, die in den vergangenen Jahren Widerspruch gegen die Gaspreise beim Energieversorger enercity eingelegt hatten, werden seit kurzem schriftlich aufgefordert, die einbehaltenen Forderungen innerhalb der nächsten vier Wochen an enercity zurückzuzahlen. Ansonsten werde enercity die Beträge gerichtlich einklagen.

Der Gasversorger enercity beruft sich dabei auf ein Klageverfahren gegen das Unternehmen, das inzwischen zurückgenommen worden sei, weswegen man an der Angemessenheit der Gaspreiserhöhungen in den Jahren 2004 bis 2006 festhalte. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Niedersachsen sind die Forderungen von enercity aus den Jahren 2004 bis 2006 allerdings verjährt.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt deshalb betroffenen Verbrauchern, die in der Vergangenheit nicht auf die Einrede der Verjährung verzichtet haben, gegenüber enercity mit diesem Musterbrief zu reagieren.

Verbraucher, die in den vergangenen Jahren allerdings schriftlich gegenüber enercity auf die Einrede der Verjährung hinsichtlich der geltend gemachten Forderungen verzichtet haben, sollten zunächst mit der Verbraucherzentrale Kontakt aufnehmen.  

Um zukünftigen Gaspreiserhöhungen zu entgehen, sollten Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen und einen Wechsel des Gasanbieters prüfen. Aufdiese Weise sparen Sie im besten Falle einige Hundert Euro an Gaskosten im Jahr. Eine aktuelle Studie belegt, dass Verbraucher durchschnitlich 365 Euro sparen können, wenn sie vom Grundversorger zum günstigsten Gasanbieter der Region wechseln. Wie groß Ihr Einsparpotenzial wirklich ist, können Sie schnell mit dem Gas-Rechner von Gastipp.de herausfinden.

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