Gaspreiserhöhungen: enercity fordert einbehaltene Beträge zurück
Verbraucher, die in den vergangenen Jahren Widerspruch gegen die Gaspreise beim Energieversorger enercity eingelegt hatten, werden seit kurzem schriftlich aufgefordert, die einbehaltenen Forderungen innerhalb der nächsten vier Wochen an enercity zurückzuzahlen. Ansonsten werde enercity die Beträge gerichtlich einklagen.
Der Gasversorger enercity beruft sich dabei auf ein Klageverfahren gegen das Unternehmen, das inzwischen zurückgenommen worden sei, weswegen man an der Angemessenheit der Gaspreiserhöhungen in den Jahren 2004 bis 2006 festhalte. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Niedersachsen sind die Forderungen von enercity aus den Jahren 2004 bis 2006 allerdings verjährt.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen empfiehlt deshalb betroffenen Verbrauchern, die in der Vergangenheit nicht auf die Einrede der Verjährung verzichtet haben, gegenüber enercity mit diesem Musterbrief zu reagieren.
Verbraucher, die in den vergangenen Jahren allerdings schriftlich gegenüber enercity auf die Einrede der Verjährung hinsichtlich der geltend gemachten Forderungen verzichtet haben, sollten zunächst mit der Verbraucherzentrale Kontakt aufnehmen.