Regionalgas Euskirchen: Rückerstattungsansprüchen droht Verjährung
Viele Gaskunden des Gasversorgers Regionalgas Euskirchen haben aufgrund eines Gerichtsurteils immer noch Rückerstattungsansprüche gegenüber dem Unternehmen, wie der „General-Anzeiger Bonn“ berichtet. Der Bundesgerichtshof hat schon mehrmals entschieden, dass Vertragsklauseln verschiedener Gasversorger zu Preisänderungen unwirksam sind, weil sie die Kunden benachteiligen.
So auch eine Klausel des Gasversorgers Regionalgas Euskirchen. Nach einem Urteil der Bundesrichter gegen die Regionalgas Euskirchen sind die von dem Unternehmen benutzten Klauseln unzulässig, die die Änderung der Preise lediglich pauschal von der Änderung der allgemeinen Tarifpreise abhängig machen, ohne festzulegen, wie der neue Gaspreis bei Eintritt dieser Änderung konkret bestimmt werden soll.
Da aber zum Jahresende Rückerstattungsansprüche aus dem Jahr 2007 verjähren, sind betroffene Regionalgas Euskirchen-Kunden jetzt dazu aufgerufen, ihre Forderungen geltend zu machen. Regionalgas Euskirchen schließt mittlerweile in manchen Verfahren auch Vergleiche ab, wie die Zeitung weiter berichtet. So einigte sich Regionalgas Euskirchen zuletzt vor dem Landgericht Bonn in einem Verfahren über eine Rückzahlung von rund 14.300 Euro auf eine Erstattung in Höhe von 9.150 Euro.