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Riva und der Kampf gegen Ex-Monopolisten
Neue Stromanbieter werden leider immer noch häufig von den Ex-Monopolisten blockiert. Der Kampf um Kunden ist für viele neue Anbieter deshalb erschwert. Einige geben auf, andere kämpfen. Wie zum Beispiel die Riva Energie AG:
In regelmäßigen Abständen gewinnt Riva Prozesse vor den zuständigen Landgerichten, die gegen Ex-Monopolisten einstweilige Verfügungen beschließen wie jüngst in Köln, Saarbrücken, Sulzbach und Essen.
So dürfen zum Beispiel die Kölner Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke (GEW) nicht mehr behaupten, dass Riva-Mitarbeiter im Kundengespräch vorgegeben hätten, sie seien im Auftrag der GEW unterwegs. GEW behauptete zudem, die Preise von Riva Energie lägen "deutlich über dem Normalniveau". Auch hier erhielt die GEW eine eindeutige gerichtliche Rüge.
Das Landgericht Essen etwa rügte die Emscher Lippe Energie GmbH (ELE), die mehrheitlich zur RWE gehört, weil diese in einem Schreiben an ihre Kunden vor dem angeblich "unlauteren Geschäftsgebaren" und den vermeintlich "unseriösen Vertriebsmethoden" von Riva gewarnt hatte. Im Wiederholungsfall droht der ELE nun ein Ordnungsgeld von bis zu 500.000 Mark.
Die Stadtwerke Saarbrücken schließlich haben bei den zu Riva Energie gewechselten Kunden angerufen, um Riva Energie anzuschwärzen und fälschlicherweise zu behaupten, das Unternehmen könne keinen Strom liefern und verfüge über kein Know-how auf dem Stromsektor. Offensichtlich halfen Stadtwerke-Mitarbeiter sogar bei der Formulierung von Widerrufsschreiben. Diese unlauteren Methoden zur Rückgewinnung von Stromkunden verbot jetzt das Saarbrücker Landgericht.
Den weiteren Kampf von Riva gegen Ex-Monopolisten zu verfolgen, bleibt sicherlich weiterhin spannend. Und obwohl sicherlich viele Verbraucher hoffen, dass sich andere neue Anbieter sich an Riva ein Beispiel nehmen, wird daraus hoffentlich nicht eine Art niemals endender Denver Clan des deutschen Strommarktes.
In regelmäßigen Abständen gewinnt Riva Prozesse vor den zuständigen Landgerichten, die gegen Ex-Monopolisten einstweilige Verfügungen beschließen wie jüngst in Köln, Saarbrücken, Sulzbach und Essen.
So dürfen zum Beispiel die Kölner Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke (GEW) nicht mehr behaupten, dass Riva-Mitarbeiter im Kundengespräch vorgegeben hätten, sie seien im Auftrag der GEW unterwegs. GEW behauptete zudem, die Preise von Riva Energie lägen "deutlich über dem Normalniveau". Auch hier erhielt die GEW eine eindeutige gerichtliche Rüge.
Das Landgericht Essen etwa rügte die Emscher Lippe Energie GmbH (ELE), die mehrheitlich zur RWE gehört, weil diese in einem Schreiben an ihre Kunden vor dem angeblich "unlauteren Geschäftsgebaren" und den vermeintlich "unseriösen Vertriebsmethoden" von Riva gewarnt hatte. Im Wiederholungsfall droht der ELE nun ein Ordnungsgeld von bis zu 500.000 Mark.
Die Stadtwerke Saarbrücken schließlich haben bei den zu Riva Energie gewechselten Kunden angerufen, um Riva Energie anzuschwärzen und fälschlicherweise zu behaupten, das Unternehmen könne keinen Strom liefern und verfüge über kein Know-how auf dem Stromsektor. Offensichtlich halfen Stadtwerke-Mitarbeiter sogar bei der Formulierung von Widerrufsschreiben. Diese unlauteren Methoden zur Rückgewinnung von Stromkunden verbot jetzt das Saarbrücker Landgericht.
Den weiteren Kampf von Riva gegen Ex-Monopolisten zu verfolgen, bleibt sicherlich weiterhin spannend. Und obwohl sicherlich viele Verbraucher hoffen, dass sich andere neue Anbieter sich an Riva ein Beispiel nehmen, wird daraus hoffentlich nicht eine Art niemals endender Denver Clan des deutschen Strommarktes.