EWE startet erneute Rückzahlung an Erdgaskunden
Der Energieversorger EWE hat erneut mit einer Rückzahlung von ungerechtfertigten Gaspreiserhöhungen begonnen. Betroffene Gaskunden können ab sofort ein individuelles Angebot für einen Vergleich anfordern. Nach Unterschrift des Kunden unter die entsprechende Vergleichsvereinbarung und Rücksendung an EWE zahlt das Unternehmen einen Betrag aus, der sich nach dem Gasverbrauch des jeweiligen Kunden im Zeitraum 1. April 2008 bis 30. Juni 2009 berechnet.
Der Rückzahlungsbetrag berechnet sich dabei in den meisten Fällen auf einer Basis von 4,11 Cent pro Kilowattstunde. Ausgezahlt wird die Differenz zwischen diesem Betrag und dem im entsprechenden Zeitraum tatsächlich abgerechneten Betrag pro Kilowattstunde. Der Ausgangspreis von 4,11 Cent pro Kilowattstunde ist damit für den Kunden günstiger als der Ausgangspreis von 4,51 Cent pro Kilowattstunde, den das Oberlandesgericht Oldenburg in mehreren Urteilen im Juni EWE-Kunden zugesprochen hatte. Das Rückzahlungsangebot gilt bis Ende des Jahres 2011.
Das Rückzahlungsangebot gilt für EWE-Kunden mit Sonderverträgen, die von EWE mit Erdgas beliefert werden oder wurden. Dies sind Kunden mit den Verträgen „EWE Erdgas classic“, „EWE Erdgas business“, „EWE Erdgas online“, „EWE Erdgas trio“ oder „EWE BioErdgas 10“. Um eine Rückzahlung zu erhalten, muss ein solcher Vertrag im Zeitraum zwischen 1. April 2008 und 30. Juni 2009 bestanden haben.
Schnellster und einfachster Weg führt über Internetformular
Das EWE-Internetformular zur Anforderung eines Rückzahlungsangebots finden Sie hier.