Netzbetreiber müssen Netzentgelte künftig früher bekannt geben

Netzbetreiber müssen die Kosten, die sie Netznutzern in Rechnung stellen, künftig zehn Wochen früher als bisher bekannt geben. Eine entsprechende Regelung sieht das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG 2011) vor, das vor einigen Tagen den Bundesrat passierte und damit in Kürze Wirksamkeit erlangt.

Es verlangt eine Veröffentlichung von Netzentgelten jeweils bis zum 15. Oktober eines Jahres für das nachfolgende Jahr. Damit hat sich der Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) im Zuge der Neufassung des Energierechts mit einer zentralen Forderung durchgesetzt, wie der Datenbankdienstleister für Energiepreise e’net berichtet.

Unabhängige Lieferanten und Handelsgesellschaften hatten in der Vergangenheit immer wieder angemahnt, zu den gleichen Bedingungen für das Folgejahr kalkulieren zu können wie die mit den Netzbetreibern assoziierten Vertriebe. Bislang wurden die neuen Durchleitungsgebühren erst zum Jahreswechsel, in nicht wenigen Fällen auch noch Wochen später bekannt gegeben.

Der überarbeitete Energiewirtschaftsgesetz umfasst allerdings eine Einschränkung: So haben Netzbetreiber für den Fall, dass sie ihre Entgelte für den Netzzugang nicht bis zum 15. Oktober eines Jahres ermittelt haben, die Höhe der Entgelte zu veröffentlichen, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr geltenden Erlösobergrenze ergeben wird. Damit wird es wohl in vielen Fällen zu „vorläufigen“ Netzentgelten kommen. Wie tauglich diese für belastbare Kalkulationen sein werden, steht abzuwarten.

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