Netzbetreiber müssen Netzentgelte künftig früher bekannt geben
Es verlangt eine Veröffentlichung von Netzentgelten jeweils bis zum 15. Oktober eines Jahres für das nachfolgende Jahr. Damit hat sich der Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) im Zuge der Neufassung des Energierechts mit einer zentralen Forderung durchgesetzt, wie der Datenbankdienstleister für Energiepreise e’net berichtet.
Der überarbeitete Energiewirtschaftsgesetz umfasst allerdings eine Einschränkung: So haben Netzbetreiber für den Fall, dass sie ihre Entgelte für den Netzzugang nicht bis zum 15. Oktober eines Jahres ermittelt haben, die Höhe der Entgelte zu veröffentlichen, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr geltenden Erlösobergrenze ergeben wird. Damit wird es wohl in vielen Fällen zu „vorläufigen“ Netzentgelten kommen. Wie tauglich diese für belastbare Kalkulationen sein werden, steht abzuwarten.