Bürogebäude zur Nutzung erneuerbarer Energien verpflichtet
Ab 2013 sind auch private Bürogebäude zur Nutzung erneuerbarer Energien verpflichtet. Grundlage hierfür soll ein geändertes Erneuerbare-Wärme-Gesetz sein, wie das baden-württembergische Umweltministerium am Dienstag in Stuttgart mitteilte.
Künftig soll zudem der Pflichtanteil an erneuerbarer Energie bei Heizung und Warmwasser von bisher zehn auf zunächst 15 Prozent erhöht werden. Die CDU-Landtagsfraktion kündigte an, diese Entscheidung mitzutragen.
Laut dem Umweltministerium seien im vergangenen Jahr infolge des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes bei bestehenden Wohngebäuden und Neubauten mehr als 46.000 Tonnen CO2-Emissionen vermieden worden.
Nach Angaben des Umweltministeriums sei dies vor allem durch solarthermische Anlagen zur Brauchwasser-Erwärmung sowie durch eine entsprechende Fassaden- und Dachdämmung erreicht worden.