Bürogebäude zur Nutzung erneuerbarer Energien verpflichtet
Ab 2013 sind auch private Bürogebäude zur Nutzung erneuerbarer Energien verpflichtet. Grundlage hierfür soll ein geändertes Erneuerbare-Wärme-Gesetz sein, wie das baden-württembergische Umweltministerium am Dienstag in Stuttgart mitteilte.
Künftig soll zudem der Pflichtanteil an erneuerbarer Energie bei Heizung und Warmwasser von bisher zehn auf zunächst 15 Prozent erhöht werden. Die CDU-Landtagsfraktion kündigte an, diese Entscheidung mitzutragen.
Laut dem Umweltministerium seien im vergangenen Jahr infolge des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes bei bestehenden Wohngebäuden und Neubauten mehr als 46.000 Tonnen CO2-Emissionen vermieden worden.
Nach Angaben des Umweltministeriums sei dies vor allem durch solarthermische Anlagen zur Brauchwasser-Erwärmung sowie durch eine entsprechende Fassaden- und Dachdämmung erreicht worden.
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Der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Ulrich Lusche, sieht angesichts dieser Bilanz den energiepolitischen Kurs seiner Fraktion sowie der ehemaligen Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) bestätigt. Es sei richtig, «einen moderaten und nachhaltigen Ausbau der CO2-Einsparziele jetzt weiter voranzutreiben». Die CDU-Fraktion stehe deshalb hinter den Plänen des Umweltministeriums. (dapd/plu/wca/bv /1)