Stadt Leipzig schreibt einen Biogasanteil bei Erdgasbelieferung vor
Bislang wurde in den bestehenden Erdgaslieferverträgen der Stadt Leipzig kein Anteil an Biogas festgeschrieben. Aus dem Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) vom 24. Februar 2011 geht jedoch hervor, dass der grundlegende Wärme- und Kälteenergiebedarf gasbeheizter Gebäude bei Neubauten und grundlegender Renovierung zu mindestens 30 Prozent aus Biogas gedeckt werden muss.
Um die Erdgasversorgung ab 1. Juni 2012 zu sichern, müssen deshalb neue Versorgungsverträge abgeschlossen werden. Geplant ist eine Laufzeit von zwei Jahren mit der Option zur Vertragsverlängerung für ein Jahr.