Stadt Leipzig schreibt einen Biogasanteil bei Erdgasbelieferung vor

Die Stadt Leipzig wird in der europaweiten Ausschreibung für die künftige Lieferung von Erdgas für die Abnahmestellen der Stadt Leipzig und deren Eigenbetriebe einen Biogasanteil vorschreiben.

Bislang wurde in den bestehenden Erdgaslieferverträgen der Stadt Leipzig kein Anteil an Biogas festgeschrieben. Aus dem Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG) vom 24. Februar 2011 geht jedoch hervor, dass der grundlegende Wärme- und Kälteenergiebedarf gasbeheizter Gebäude bei Neubauten und grundlegender Renovierung zu mindestens 30 Prozent aus Biogas gedeckt werden muss.

Um die gesetzliche Forderung zu erfüllen, ist im Rahmen des avisierten Vertrages über alle Gasabnahmestellen ein Biogasanteil von mindestens drei Prozent sinnvoll. Bestehende Gaslieferverträge für die städtischen Liegenschaften, die Eigenbetriebe der Stadt Leipzig und im geringen Umfang für die Straßenbeleuchtung enden zum 31. Mai 2012.

Um die Erdgasversorgung ab 1. Juni 2012 zu sichern, müssen deshalb neue Versorgungsverträge abgeschlossen werden. Geplant ist eine Laufzeit von zwei Jahren mit der Option zur Vertragsverlängerung für ein Jahr.

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