Gaspreiserhöhungen nur unter Vorbehalt zahlen
Die Verbraucherzentrale Sachsen rät Verbrauchern, die gegenwärtig mit Gaspreiserhöhungen konfrontiert werden, unter Berufung auf zwei anstehende Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) angekündigten Gaspreiserhöhungen zu widersprechen und nur unter Vorbehalt zu zahlen.
„Mit den beiden anstehenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) steht rechtlich viel auf der Kippe, möglicherweise sogar die Durchsetzbarkeit der aktuell anstehenden Gaspreiserhöhungen", so Bettina Dittrich, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 9. Februar 2011 (VIII ZR 162/09) dem EuGH zum einen die Frage vorgelegt, ob das Preisanpassungsrecht der Gasversorger für Sondervertragskunden überhaupt mit EU-Recht vereinbar ist, wenn in den Verträgen einfach die für Tarifkunden geltenden gesetzlichen Regelungen unverändert übernommen worden sind.
Der Bundesgerichtshof bezweifelt darüber hinaus auch das Recht der Energieversorger zur Preiserhöhung bei Kunden in der Grundversorgung auf der Grundlage der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und hat daher mit einem weiteren Beschluss vom 18. Mai 2011 (VIII ZR 71/10) dem EuGH die Frage gestellt, ob das gesetzlich verbriefte Preisänderungsrecht aus der Grundversorgungsverordnung mit seinem einseitigen Leistungsbestimmungs-recht den strengen Anforderungen der EU-Binnenmarkt-Richtlinie gerecht wird.