Verbraucherzentrale NRW rät zum Gasanbieterwechsel
Allein zum Oktober haben bundesweit über 200 Gasanbieter Gaspreiserhöhungen angekündigt. Verbraucher müssen diese Gaspreiserhöhungen allerdings nicht einfach hinnehmen. Darauf hat die Verbraucherzentrale NRW jetzt noch einmal hingewiesen.
Im Grunde habe der mit den Gaspreiserhöhungen konfrontierte Verbraucher zwei Möglichkeiten zu reagieren, so Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale NRW in einem Interview mit dem „WDR“. Wenn er beispielsweise einen günstigen Vertrag hat und diesen behalten will, dann sollte er gegen die Gaspreiserhöhungen Widerspruch einlegen.
Die zweite Möglichkeit ist die Kündigung, so Schröder weiter. Wie beim Strom habe der Verbraucher das Recht bei Gaspreiserhöhungen den Vertrag zu kündigen.
Dieses Sonder-kündigungsrecht gelte sowohl in der Grundversorgung als auch bei Sonder-verträgen. Zudem müsse der Gasversorger die Gaspreiserhöhungen rechtzeitig mitteilen. Sollte er noch bis Mitte Oktober darüber informieren, dann dürfte er noch bis zum 1. Dezember die Preise anheben.
Ein Risiko bei einem Wechsel des Gasanbieters gebe es nicht. Niemand müsse Angst haben, dass beim Gasanbieterwechsel Heizung oder Herd ausgehen, erklärte Schröder weiter.
Hier geht es zum Aktionsplan gegen Gaspreiserhöhungen