Eon Hanse muss 75.000 Euro wegen zu hoher Gasrechnungen zahlen
Das Landgericht Hamburg hat Eon Hanse zur Zahlung von 75.314,87 Euro an die Verbraucherzentrale Hamburg verurteilt. Diese hatte die abgetretenen Rückforderungsansprüche von 55 Gaskunden geltend gemacht, die ihre überhöhten Gasrechnungen seit 2004 nur unter Vorbehalt gezahlt hatten.
Das Urteil, das auf die am 29. Dezember 2009 eingereichte Klage der Verbraucherzentrale zurückgeht, erging am 17. Oktober 2011 (Az.: 321 O 493/09). Das ist ein großer Erfolg für die Verbraucher. Die Verbraucherzentrale erwartet, dass Eon jetzt nicht in eine aussichtslose Berufung geht, sondern schnell dem Urteil Folge leistet. Das Geld werde dann nach Abzug unserer Kosten an die Gaskunden weiter leiten.
Seit Sommer 2004 hatten nach Angaben eines Prozess-bevollmächtigten der Eon Hanse 55.000 Gaskunden den Preisbestimmungen des Energiekonzerns widersprochen. Davon hatten 5.000 die Zahlung der geforderten Beträge teilweise verweigert, 50.000 hatten das Geforderte unter Vorbehalt gezahlt.
Gegen die Zahlungsverweigerer hat Eon Tausende von Zahlungsprozessen angestrengt und in diesen entweder verloren oder in Vergleichen empfindliche Verluste hinnehmen müssen. In dem jetzt vorliegenden Urteil des Landgerichts geht es um die Rechtssituation für die 50.000 „Vorbehaltszahler“. Für 55 aus dieser Gruppe hat die Verbraucherzentrale Hamburg exemplarisch auf Zahlung der zu viel gezahlten Beträge geklagt.