Energetische Gebäudesanierung: Vermittlungsausschuss angerufen
Die Bundesregierung hat zum Gesetz zur steuerlichen Förderung von Gebäudesanierungsmaßnahmen, als auch zum CCS-Gesetz den Vermittlungsausschuss angerufen.
Hauptstreitpunkte zwischen Bund und Ländern sind dabei die Verteilung der Kosten der Steuerentlastung und eine gerechte Ausgestaltung der Förderung.
„Jetzt gibt es endlich die Chance, die widersinnige Hängepartie um Steuerrabatte für die energetische Gebäudesanierung zwischen Bund und Ländern zu beenden", kommentiert NABU-Präsident Olaf Tschimpke die heutige Kabinettsentscheidung, den Vermittlungsausschuss des Bundesrates anzurufen.
„Damit muss das Schwarze-Peter-Spiel zwischen Bund und Ländern endlich ein Ende haben", fordert Tschimpke. „Nur eine schnelle Einigung im Vermittlungsausschuss kann die Verunsicherung der Hausbesitzer und damit den Sanierungs- und Investitionsstau auflösen", mahnt Tschimpke.
Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt die Anrufung des Vermittlungs-ausschusses. Die Energiewende sei nur mit weiteren Investitionsanreizen und innovativen Lösungen zu schaffen. Daher seien diese Gesetze wesentliche Bausteine, um den energiepolitischen Zielen näher zu kommen.