Energetische Gebäudesanierung: Immer noch keine Einigung
Der Ausschuss will sich aber am 22. November erneut treffen, wie das Online-Magazin „Energieszene“ berichtet. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass künftig jährlich zehn Prozent der Kosten für Maßnahmen zur energetischen Sanierung steuerlich abgesetzt werden können.
Die betroffenen Branchen, Verbände, Hausbesitzer und zahlreiche Fachpolitiker plädieren in seltener Einmütigkeit für ein solches Gesetz. Soo sieht beispielsweise der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) in steuerlichen Investitionsanreizen zur energetischen Gebäudesanierung eine wesentliche Voraussetzung für die Steigerung von Energieeffizienz und Klimaschutz im Wärmemarkt.
Auch der Deutsche Mieterbund (DMB) hat die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung begrüßt. Den Mietern sei mit einer steuerlichen Förderung bei der energetischen Gebäudesanierung geholfen, wenn hierdurch die Modernisierungskosten sinken und Vermieter verstärkt energetisch modernisieren.