Durchschnittserlös für Erdgas um 10,5 Prozent gesunken
Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös je Kilowattstunde aus den Lieferungen von Gas an alle Letztverbraucher und wird ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.
Bei der Abgabe an die privaten Haushalte erlösten die Versorgungs-unternehmen 2010 im Durchschnitt 4,92 Cent je Kilowattstunde, 12,9 Prozent weniger als 2009. Der Durchschnittserlös aus der Gasabgabe an die Industrie belief sich 2010 auf 2,93 Cent je Kilowattstunde. Das ist ein Minus von sieben Prozent gegenüber 2009.
Gemäß der Konzessions-abgabenverordnung dient der Grenzpreis den Energieversorgungs-unternehmen als Grundlage zur Berechnung der Konzessionsabgaben. Das sind Entgelte, die die Energieversorger den Gemeinden für das Recht zahlen müssen, die Letztverbraucher mit Gas zu versorgen und öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zu nutzen.