Rückzahlungsansprüche aus dem Jahr 2008 verjähren

24.11.2011 von

Rückzahlungsansprüche wegen ungerechtfertigter Gaspreiserhöhungen aus dem Jahr 2008 verjähren zum Jahresende. Verbraucher, die Rückzahlungsansprüche an ihren Gasversorger aus diesem Jahr haben, sollten deshalb unbedingt noch dieses Jahr aktiv werden.

Rückzahlungsansprüche bestehen aufgrund von verschiedenen Energieversorgern verwendeten Preisanpassungsklauseln in Gasverträgen, die der Bundesgerichtshof für ungültig erklärt wurden. Für ungültig erklärt wurden unter anderem die Preisanpassungsklauseln der EWE, der Regionalgas Euskirchen und der Rheinenergie.

Die EWE hat zum Zweck der Rückzahlung ein Formular auf ihrer Website, mit dem seine Ansprüche geltend machen kann. Rheinenergie zahlt nach einem Bericht des „General-Anzeiger Bonn“ die zu viel abgerechneten Beträge auf anwaltliche Aufforderung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zurück.

Anders sieht es für (Ex)Kunden der Regionalgas Euskirchen aus. Wer seinerzeit den Rechnungen widersprochen hat, hat Anspruch auf Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge. Ob auch diejenigen Kunden ihr Geld zurückbekommen, die den Rechnungen nicht widersprochen haben, ist noch nicht ganz geklärt. Auch wenn der BGH bereits festgestellt hat, dass man mangels Widerspruchs nicht etwa fehlende Rechtsgrundlagen für Preiserhöhungen anerkennt, so ist noch offen, ob Regionalgas aus anderen Gründen die Preise erhöhen durfte.

Monika Schiffer, Expertin der Verbraucherzentrale NRW, rät, Ansprüche zunächst außergerichtlich geltend zu machen und das Unternehmen zur Rückzahlung innerhalb einer bestimmten Frist aufzufordern. Sollte der Energieversorger ablehnend reagieren, muss dann mit Hilfe eines Rechtsanwalts Klage erhoben oder beim Amtsgericht ein Mahnbescheid beantragt werden.  

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