Kommunaler Netzbetreiber verlangte zu hohe Konzessionsabgabe
Die Wettbewerbsbehörde mit Sitz in Bonn hatte nach einem Bericht des „Hamburger Abendblatts“ gerügt, dass Ahrensburgs kommunaler Gasversorger, der zugleich Netzbetreiber ist, von anderen Anbietern eine deutlich zu hohe Konzessionsabgabe verlange. Die GAG hat gegen den OLG-Beschluss nun Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt, deshalb dürfte der Streit erst im kommenden Jahr höchstrichterlich entschieden werden.
Eine bindende Entscheidung hat vor allem für die Gaskunden der GAG-Wettbewerber Bedeutung. Bei einem Einfamilienhaus mit einem angenommenen Jahresverbrauch von 30.000 Kilowattstunden geht es um Kosten von 72 Euro, bei einer 100-Quadratmeter-Wohnung und einem geschätzten Verbrauch von 14.000 Kilowattstunden pro Jahr um immerhin 33,60 Euro.
Auf diese Beträge summiert sich der Streitgegenstand, der eigentlich nur 0,24 Cent beträgt. Um jene 0,24 Cent haben Mitbewerber der GAG in der Vergangenheit ihr Gas erzwungenermaßen zu teuer anbieten müssen, und zwar pro Kilowattstunde, so die übereinstimmende Auffassung von Bundeskartellamt und OLG Düsseldorf.