Fernwärme: Vattenfall beim Bundeskartellamt angezeigt
Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Vattenfall wegen Verstößen gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht im Bereich der Fernwärme beim Bundeskartellamt angezeigt.
In dem Schreiben wird das Kartellamt aufgefordert, das Verhalten des Unternehmens zu untersuchen, dieses zur Abstellung des wettbewerbswidrigen Verhaltens zu verpflichten und die zu Unrecht aufgrund der Wettbewerbsverletzung erzielten Gewinne abzuschöpfen. Für den Fall der Aufnahme eines Verfahrens beantragte Verbraucherzentrale Hamburg ihre Beiladung.
Nach wie vor ist die Fernwärmeversorgung von Monopolen der Netzbetreiber geprägt. In fast allen Städten gibt es deshalb Möglichkeiten der demokratischen Kontrolle der Wärmenetzbetreiber, weil sich diese mehrheitlich im Eigentum der Kommunen befinden.
Über die Aufsichtsgremien haben die Kommunen daher in der Regel die Möglichkeit, auf den Netzbetreiber im Interesse der versorgten Bürgerinnen und Bürger einzuwirken. Eine Ausnahme hiervor bilden die beiden größten deutschen Fernwärmegebiete in Berlin und Hamburg, die von Vattenfall betrieben werden. Hier besteht weder eine Einflussmöglichkeit der Städte auf die Preisgestaltung noch existiert eine Zuständigkeit einer Regulierungsbehörde.
Dieser Mangel an öffentlicher Kontrolle hat dazu geführt, dass Vattenfall seine marktbeherrschende Stellung nach Ansicht der Verbraucherzentrale zu Lasten seiner Kunden sowie zu Lasten potenzieller weiterer Marktteilnehmer missbraucht. Dies betrifft zum einen unangemessen hohe Preise für Endkunden der Fernwärme, zum anderen eine Behinderung des Wettbewerbs bei der Auswahl von Wärmelieferanten durch den Netzbetreiber Vattenfall.