Energetische Gebäudesanierung: Industrie fordert Planungssicherheit

Die erneute Verschiebung einer Entscheidung über steuerliche Anreize im Rahmen der energetischen Gebäudesanierung durch den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat ist bei der Industrie auf scharfe Kritik gestoßen.

„Wir brauchen jetzt eine positive Entscheidung, damit für die privaten Investoren, aber auch unsere Industrie Planungssicherheit entsteht. Die jetzige Blockade der Energiewende im Gebäudebestand gefährdet die Märkte für Effizienz und erneuerbare Energien im Gebäudebereich, aber auch die Klima- und Ressourcenschutzziele der Bundesregierung“, so Klaus Jesse, Präsident des Bundesindustrieverbands Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik (BDH), anlässlich der Mitgliederversammlung des BDH in Frankfurt.

Der Verband rechnet vor, dass alleine durch eine 30-prozentige Einsparung des Endenergieverbrauchs im Gebäudebestand rund 184 Terawattstunden an Energie in Deutschland eingespart werden könnten, was der Leistung von 80 Prozent der deutschen Atomkraftwerke entspräche. Dadurch könnten auch die befürchteten Stromlücken geschlossen werden.

Der BDH fordert im Rahmen der Diskussion über den Gesetzentwurf für die steuerliche Abschreibung zudem inhaltliche Änderungen. „Die derzeit im Raum stehenden Vorgaben des Gesetzentwurfs der Bundesregierung erfordern ein Investitionsvolumen für die energetische Sanierung eines 150 Quadratmeter-Hauses von 50.000 bis 80.000 Euro. Dies könnten höchstens fünf Prozent der potenziellen Investoren mit sehr hohen Einkommen bezahlen. Die Masse der Eigentümer bliebe damit außen vor. Weder kann damit die Energiewende geschafft werden, noch wäre das Programm sozial ausgewogen“, betont Klaus Jesse.

Jesse fordert daher die Einbeziehung der energetischen Teilsanierungen. Mit einem Investitionsvolumen von 10.000 bis 25.000 Euro würden bereits Energieeinsparungen im Gebäude von 30 Prozent und mehr erreicht. Solche Investitionsvolumina könnten geschätzt 50 bis 60 Prozent der über zehn Millionen Gebäudeeigentümer stemmen.

Solche Teilsanierungen müssten sofort und unwiderruflich steuerlich begünstigt werden und nicht, wie jetzt im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen, unbedingt in dem teuren Neubaustandard minus 15 Prozent münden. 

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