Frist für EWE-Rückzahlungsangebot läut aus
Ehemalige EWE-Kunden, die das Rückzahlungsangebot des Energieversorgers EWE noch nicht in Anspruch genommen haben, sollten sich beeilen.
Ihnen bleiben nur noch wenige Tage, um ihre Ansprüche anzumelden, denn die Frist läuft zum Ende des Jahres ab. Für die Betroffenen geht es dabei um durchschnittlich 200 Euro.
Das EWE-Internetformular zur Anforderung eines Rückzahlungsangebots finden Sie hier.
Voraussetzung für die Auszahlung ist: Man muss bei der EWE per Telefon, Internet oder persönlich ein „Angebot“ auf Rückerstattung beantragen. Das darauf vom Versorger zugeschickte Formular muss unterschrieben zurückgesendet werden. Zugleich müssen die Kunden damit erklären, auf Klagen zu verzichten und die Geschäftsbedingungen anzuerkennen.
Das Rückzahlungsangebot gilt für EWE-Kunden mit Sonderverträgen, die von EWE mit Erdgas beliefert werden oder wurden. Dies sind Kunden mit den Verträgen „EWE Erdgas classic“, „EWE Erdgas business“, „EWE Erdgas online“, „EWE Erdgas trio“ oder „EWE BioErdgas 10“. Um eine Rückzahlung zu erhalten, muss ein solcher Vertrag im Zeitraum zwischen 1. April 2008 und 30. Juni 2009 bestanden haben.