DUH zu Mietrechtsänderung: Zu wenig Anreize für energetische Sanierung
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die geplante Mietrechtsänderungen als „bedeutungslos für die Klimaschutzziele der Regierung" kritisiert. Der Gesetzentwurf enthalte keine effektiven Anreize für Vermieter, Wohnungen zügig und qualitativ hochwertig energetisch zu sanieren.
Als eine Möglichkeit, Mietwohnungssanierungen gezielt in Richtung energetische Sanierung zu lenken, schlägt die DUH vor, die derzeit geltende und von der DUH grundsätzlich begrüßte Möglichkeit zur Mieterhöhung um maximal elf Prozent, künftig auf energetische Sanierungsmaßnahmen zu beschränken und für alle anderen Modernisierungen (etwa Luxussanierungen) auf zum Beispiel sechs Prozent zu begrenzen.
Außerdem müsse die seit über einem halben Jahr andauernde politische Blockade zwischen Bund und Ländern bei der steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen schnell beendet werden. Ein Gesetzvorschlag liegt zwar mittlerweile im Vermittlungsausschuss, wird aber dort offensichtlich nicht mit Nachdruck weiter verfolgt.
Der Gebäudebereich ist in Deutschland für 40 Prozent des nationalen Energieverbrauchs und für etwa ein Drittel der CO2-Emissionen verantwortlich. Gleichzeitig kann in keinem anderen Sektor so viel Energie so kostengünstig eingespart werden. Nach Überzeugung der DUH können die Klimaziele der Bundesregierung nicht erreicht werden, wenn es beim Gebäudebestand in den nächsten Jahren nicht zu einer erheblichen Beschleunigung der energetischen Sanierungsrate kommt.