Vattenfall muss Fernwärmenetz öffnen
Jedes Wärme erzeugende Unternehmen hat ab sofort gegenüber Vattenfall Anspruch auf Zugang zum Fernwärmenetz und Durchleitung der erzeugten Wärme an Abnehmer.
Das hat jetzt das Bundeskartellamt auf Beschwerde der Verbraucherzentrale Hamburg gegen Vattenfall festgestellt. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale hat die Monopolstellung Vattenfalls als Wärmelieferant im eigenen Netz in der Vergangenheit zu überhöhten Preisen geführt.
Überhöhte Preise lassen sich dem Bundeskartellamt jedoch „dem ersten Anschein nach nicht nachweisen“. Bei der von der Verbraucherzentrale monierten Verschleierung der Preise und Gewinne sieht das Bundeskartellamt keinen Ansatzpunkt für eine Überprüfung, da Vattenfall sich mangels Wettbewerbs auch keine ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteile sichern könne.
Die Verbraucherzentrale setzt nun darauf, dass Unternehmen wie Lichtblick und Dalkia oder auch Initiativen wie KEBAP, die dezentral im Netzbereich Vattenfalls Wärme erzeugen, ihren Anspruch auf Zugang zum Netz geltend machen. Das ist gut für die Fernwärmekunden und den Klimaschutz, denn mehr Wettbewerb drückt die Preise und sorgt für eine bessere Nutzung des Netzes als Wärmespeicher im Sinne der Energiewende.