Stadtwerke Kaiserlautern verklagen Gaspreisrebellen
Die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist allerdings kein Grund, sofort klein beizugeben. „Betroffene sollten anwaltlich prüfen lassen, ob sie der Klage erfolgreich entgegentreten können", so die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
„Für Gasversorger kann es sehr riskant sein, auf Zahlung dieser gekürzten Rechnungsbeträge zu klagen", so Fabian Fehrenbach, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
„Strengen die Beklagten eine Widerklage an, muss der Gasversorger möglicherweise noch mehr an den Verbraucher zahlen, als dieser ursprünglich einbehalten hatte. Dies kann dann der Fall sein, wenn die Preisänderungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam ist."
Wer eine solche Klageschrift erhält, sollte sich möglichst schnell an einen fachkundigen Rechtsanwalt wenden, um die Rechtslage genau prüfen zu lassen, rät der Verbraucherschützer. Wegen des Prozesskostenrisikos empfiehlt sich dieser Schritt in erster Linie, wenn man rechtsschutzversichert ist.