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BGH: Vermieter müssen Heizkosten verbrauchsabhängig abrechnen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern entschieden, dass Mieter einen Anspruch auf eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung haben. Der Vermieter darf bei der Heizkostenabrechnung also nicht einfach seine Abschlagszahlungen an den Energieversorger zu Grunde legen.
„Die Entscheidung ist richtig und gerecht. Mieter haben Anspruch auf eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung. Das bedeutet, der Vermieter muss die Kosten der tatsächlich während der Abrechnungsperiode ins Haus gelieferten Energie abrechnen. Diese Klarstellung des Bundesgerichtshofs war notwendig“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das Urteil der Karlsruher Richter.
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