Geplante Änderungen im EEG betreffen auch Biogas
So ist in einer neuen Verordnungsermächtigung (§ 64 g) vorgesehen, dass das Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium ohne Beteiligung von Bundestag und Bundesrat die nach dem Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) vergütungsfähigen Strommengen aus Erneuerbare Energien-Anlagen auf 90 oder gar 85 Prozent reduzieren können.
Mit einem solchen Freifahrtschein für die Veränderung von Vergütungs-regelungen wären die Investitionssicherheit und der Vertrauensschutz des EEG in höchstem Maße gefährdet. „Diesem Entwurf darf der Bundestag im eigenen Interesse in unveränderter Form nicht zustimmen“, mahnt Josef Pellmeyer, Präsident des Fachverbandes Biogas. Gerade Biogasanlagen hätten mit der Planungs-, Genehmigungs- und Bauphase Vorlaufzeiten von über eineinhalb Jahren.