Biogasförderung: Bioland fordert Korrektur der Biomasseverordnung
Der ökologische Anbauverband Bioland fordert die Regierungskoalition zu Korrekturen der Biogasförderung im Energie-Einspeise-Gesetz (EEG) auf. Vor allem bei der Biomasseverordnung muss nachgebessert werden. Die höhere Vergütung von Klee- und Luzernegras darf nicht auf den Anbau als Zwischenfrucht beschränkt bleiben.
„Es geht um einen wirklich nachhaltigen Mix von Bioenergie- und Nahrungsmittel-produktion. Die Benachteiligung von umweltfreundlich wirtschaftenden Betrieben bei der Erzeugung von Biogas muss aufgehoben werden. Biobetriebe können Biogasanlagen unter diesen Bedingungen nicht mehr wirtschaftlich betreiben", mahnt Jan Plagge, Präsident von Bioland. Die derzeitige Vergütungsregelung stellt den Anbau von umweltverträglichem Klee- und Luzernegras faktisch auf eine Stufe mit Mais, dessen Umwelt- und Klimabilanz deutlich schlechter ausfällt. Die Vorteile ökologisch wirtschaftender Betriebe bleiben damit unbeachtet.
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„Diese Einschränkung ist nicht nur praxisfern, sie verhindert auch das ökologisch sinnvolle und nachhaltige Betreiben von Biogas-Anlagen mit Klee- und Luzernegras", so Plagge. Denn deren Anbau steht im Gegensatz zu Mais nicht in Konkurrenz zur Lebensmittelerzeugung. Zudem erhöht er die Bodenfruchtbarkeit und baut Humus im Boden auf, wodurch das schädliche Klimagas Kohlenstoffdioxid (CO2) gebunden wird.