Eon Hanse versucht verjährte Forderungen einzutreiben

17.04.2012 von

Der Energieanbieter Eon Hanse versendet zurzeit Zahlungserinnerungen wegen verjährter Forderungen. Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein rät, diese sorgfältig zu prüfen.

In diesen Schreiben teilt Eon Hanse den Verbrauchern mit, dass bei der Durchsicht der Unterlagen ihr Vertragskonto eine noch offene Forderung aufweist, die zu begleichen ist. Auf Nachfragen erfahren die Kunden, dass die Forderungen aus von Ihnen durchgeführten Preiskürzungen wegen unwirksamer Preiserhöhungen herrühren.

Die Kunden hatten in der Vergangenheit - teilweise wiederholt - Preiserhöhungen widersprochen, da die im Vertrag enthaltene Preiserhöhungsklausel nach Einschätzung der Verbraucherzentrale nicht den Vorgaben des Bundesgerichtshofes genügte. Dementsprechend zahlten Verbraucher die Entgelte nur in gekürzter Höhe. Diese Preiskürzungen hat Eon Hanse teilweise über mehrere Jahre hingenommen, ohne den Kürzungsbetrag einzufordern.

Nun meldet sich Eon Hanse mit oben genannten Zahlungserinnerungen. Auffällig ist bei diesen Schreiben, dass keinerlei Zahlungsfristen enthalten sind, bis wann der Forderungsbetrag beglichen werden soll. Denn diese wäre erforderlich, um die Verbraucher in Verzug setzen zu können. Zudem sind den Schreiben auch keine Abrechnungen beigefügt, aus denen die Herkunft der Forderungsbeträge nachzuvollziehen ist. Dieses Vorgehen scheint seitens der Eon Hanse ein Versuch zu sein, das Geld von den Kunden vielleicht doch noch zu erhalten.

Kunden, die ein solches Schreiben erhalten, sollten daher den Nachweis für die Herkunft der Forderungsbeträge von Eon Hanse einfordern und dabei die Verjährungsregelungen beachten. Forderungen verjähren mit einer Frist von drei Jahren ab Ablauf des Jahres, in dem sie entstanden sind. Das heißt eine Forderung aus Juni 2006 verjährt am 31.12.2009. Wenn Verjährung eingetreten ist, müssen Verbraucher dies Eon Hanse schriftlich mitteilen und können dann die Zahlung verweigern. 

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