Viele Stadtwerke verlangen überhöhte Konzessionsabgaben
Konzessionsabgaben sind vom Netzbetreiber an die Kommune zu zahlende Entgelte, die diese für die Einräumung von Wegerechten für die Verlegung von Gas- und Stromleitungen erhält. Sie sind einer von drei Preisbestandteilen des Endkundenpreises für Erdgas, die anderen beiden sind die Netzentgelte und die Einkaufspreise.
Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass über 20 Prozent der Stadtwerke in kommunaler Trägerschaft von neuen Gaslieferanten überhöhte Konzessionsabgaben erheben und damit die Kosten ihrer Wettbewerber bei der Belieferung von Gaskunden künstlich erhöhen. Neue Gaslieferanten sind zumeist nicht Grundversorger und können ihre Kunden daher nur über Sonderverträge beliefern. Gleichwohl wird von den Stadtwerken regelmäßig nicht die für diesen Fall eigentlich in Anschlag zu bringende Konzessionsabgabe für die Belieferung von Sondervertragskunden, sondern die deutlich höhere Konzessionsabgabe für Tarifkunden erhoben. Dieses Verhalten ist nach Ansicht des Bundeskartellamtes missbräuchlich und deshalb als kartellrechtswidrig einzustufen.